Ein Projekt der

Testament

>Testament, handschriftlich: Ein Testament, das nicht notariell beurkundet wird, muss komplett handgeschrieben, mit Ort und Datum versehen und mit vollem Namen unterschrieben werden. Es kann zu Hause, gegen eine geringe Gebühr aber auch im Notariat oder Gericht hinterlegt werden.


>Testament, notariell: Das öffentliche notarielle Testament wird vom Notar errichtet und beim Nachlassgericht hinterlegt. Mit dem notariellen Testament sind eine umfassende Beratung und die Errichtung eines rechtssicheren Testamentes gewährleistet. Darüber hinaus macht der Notar/die Notarin im Testament Ausführungen zur Testierfähigkeit. Mit einem solchen Testament werden in der Regel Erbstreitigkeiten vermieden, und auch Folgekosten durch ein Erbscheinverfahren fallen üblicherweise nicht an.