Ein Projekt der

Stiftung

>Stiftung: Gerade bei größeren Vermögen bietet es sich an, über eine Stiftung nachzudenken. Stifterinnen und Stifter können mit ihrem Geld Gutes tun. Ein Vermögen, das in eine Stiftung übergeht, ist grundsätzlich steuerfrei. Auch Erben können ihre Erbschaft im Nachhinein in eine Stiftung einbringen. Bis zu zwei Jahre nach dem Erbfall ist dieses Stiftungskapital ebenfalls von der Erbschaftssteuer befreit. Beträgt das Stiftungskapital weniger als 50.000 Euro, wird geprüft, ob der Stiftungszweck mit dieser Summe erreicht werden kann. Wer keine eigene Stiftung gründen möchte, kann in eine bestehende Stiftung zustiften.