Ein Projekt der

Eine Nachlassspende sichert den Grundstock einer Stiftung

Eine Vorsitzende des Kirchenvorstands der Gemeinde Alt Hastedt, Bremen berichtet:

Im Jahr 2000 erhielten wir eine für unsere Verhältnisse große Gabe, als ein treues Gemeindemitglied uns in ihrem Testament als Erbin eingesetzt hat. Ihr testamentarischer Wille war, das Erbe „nach bestem Wissen und Gewissen für Zwecke der Gemeindearbeit, auch für notleidende Gemeindemitglieder“ zu verwenden.

Um diesen letzten Willen auf lange Sicht zu gewährleisten, beschloss der damalige Kirchenvorstand, ein Großteil des Erbes in eine Stiftung zu überführen, die nach der Erblasserin benannt wurde. Diese lange bekannte und bewährte Rechtsform sichert den Erhalt des Stiftungskapitals und ermöglicht Zustiftungen – eine Möglichkeit, die in den letzten Jahren mehrfach wahrgenommen wurde.

Die Erträge des Stiftungskapitals müssen innerhalb von zwei Jahren im Sinne der Satzung, in der der letzte Wille der Erblasserin wesentlich Einzug genommen hat, ausgegeben werden – eine wunderbare Aufgabe für den Vorstand der Stiftung. Eine staatliche, bzw. in unserem Fall kirchliche Stiftung unter kirchlicher Aufsicht, garantiert die Einhaltung der Satzung und eine ordnungsgemäße Verwendung des Geldes.

Die Gertrud Wimmel – Stiftung konnte in den vergangenen Jahren vielfältige Hilfe leisten.

Im Sinne der Diakonie konnte vielen einzelnen hilfsbedürftigen Gemeindegliedern durch finanzielle Unterstützung geholfen werden. Die Stiftung finanzierte eine Hausaufgabenhilfe für benachteiligte Kinder in einer benachbarten Grundschule, die kirchenmusikalische Arbeit und der Kindergarten der Gemeinde wurden gefördert und die Gemeinde wurde bei der Finanzierung der unterschiedlichen Jahresaktionen und anderer Projekte unterstützt.

Ebenso erwarb die Stiftung auf dem im Stadtteil befindlichen Friedhof eine Grabstelle, in der Gemeindeglieder ohne Angehörige oder ohne finanzielle Möglichkeiten in würdiger Form in Anwesenheit des Vorstandes der Stiftung beigesetzt werden können.

Wir sind dankbar für die Erbschaft, die Zustiftungen und die Entscheidung des damaligen Kirchenvorstandes, die Stiftung zu gründen und mit Kapital zu versehen. Das Stiftungskapital steht der Gemeinde nunmehr zwar nicht mehr direkt zur Verfügung, dafür ist langfristig eine Möglichkeit zur manchmal auch unbürokratischen Hilfe gesichert. Und dies im Sinne der Erblasserin und weiteren Zustiftern, die Wert auf die Absicherung diakonischerAufgaben der Gemeinde legen.