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Kurz nachgefragt: Wichtige Antworten zur Erbschaft

Muss ich eigentlich ein Testament machen?

Ein Testament aufzusetzen, ist nicht verpflichtend, aber sinnvoll. Nur so lässt sich darauf Einfluss nehmen, wer in welcher Form bedacht wird. Existiert kein Testament, tritt automatisch die >gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gibt es keine gesetzlichen Erben und kein Testament, erbt der Staat.

Wann sind meine Erben verpflichtet, Erbschaftssteuer zu bezahlen?

Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer anfällt, hängt von den Vermögenswerten und dem Grad der Verwandtschaft ab. Für Ehegatten beispielsweise ist ein Erbe bis zur Höhe von 500.000 Euro steuerfrei, für Enkel bis 200.000 Euro. Gemeinnützige Organisationen wie die Kirche sind generell von der Erbschaftssteuer befreit. Auch wenn das Erbe in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht wird, fällt keine Erbschaftssteuer an.

Meine Familie ist zerstritten – was muss ich beim Testament beachten?

Wenn Sie davon ausgehen, dass der letzte Wille zu weiteren Streitigkeiten führen könnte, oder befürchten, dass er nicht im eigentlichen Sinne umgesetzt wird, ist es sinnvoll, einen >Testamentsvollstrecker/eine Testamentsvollstreckerin einzusetzen. Auf jeden Fall ist es in dieser Situation ratsam, das Testament von einem Notar/einer Notarin aufsetzen zu lassen, der/die es beim Gericht hinterlegt.

Ich bin als Erbin bei meinem Bruder eingesetzt, glaube aber, dass er ziemlich hohe Schulden hat. Soll ich das Erbe annehmen?

Prinzipiell übernehmen die Erben sämtliche Verpflichtungen des Erblassers/der Erblasserin, das gilt auch für Schulden. Bevor Sie ein Erbe annehmen, sollten Sie daher genau darauf achten, welche Verbindlichkeiten eventuell den Vermögenswerten entgegenstehen. Da Sie das Erbe nicht sofort bei der Testamentseröffnung annehmen oder >ausschlagen müssen, lassen Sie sich etwas Zeit für eine eingehende Prüfung. Für Ihre endgültige Entscheidung räumt Ihnen der Gesetzgeber eine sechswöchige Frist ein.

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