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26.04.2018 14:04 Alter: 6 yrs
Kategorie: Blog

Warum ich mit 31 Jahren meine Patientenverfügung unterschreibe


Bento. Lena Seiferlin. Warum ich mit 31 Jahren meine Patientenverfügung unterschreibe, obwohl meine Hausärztin mich für zu jung dafür hielt. Als mein Opa todkrank war, wurde meine Oma gefragt, ob er künstlich ernährt werden soll. Oma sagte: Nein.

Es muss einer der schwersten Momente in ihrem Leben gewesen sein. Bis heute kann ich mir nicht vorstellen, wie sich das anfühlt: über das Leben eines Menschen zu entscheiden – eines Menschen, den ich liebe.

Sie hatte mit Opa darüber gesprochen, früher, als er noch sprechen konnte. Darüber, wann die Maschinen abgeschaltet werden sollen. Opa sagte, er wolle nicht am Leben gehalten werden.

Trotzdem war Oma im Moment der Entscheidung allein. Was, wenn Opa die Worte und Gedanken von einst nun doch anders gesehen hätte? Was, wenn sein stiller Wunsch war, noch drei weitere Wochen zu leben? Dann war Oma zu früh.

Ich erlebte, wie sie litt, als ihr gesagt wurde, dass sie entscheiden kann. In dieser Zeit habe ich viel über das Ende meines eigenen Lebens nachgedacht.

Ich möchte nicht, dass sich jemand den Kopf über meinen Tod zerbrechen muss. Ich möchte meinen Tod selbst planen. Darum ging ich zu meiner Hausärztin, um sie um eine Patientenverfügung zu bitten. Ich hoffte, sie würde mir sagen, was ich bedenken müsste, was ich wie ausfüllen muss.

Stattdessen befand sie mich erst mal für zu jung. Über meinen Plan schien sie sogar richtig verblüfft, als sei ich die Erste mit 31 Jahren, die um die Unterlagen bittet. Ich erklärte ihr, dass auch junge Menschen sterben oder sehr krank werden können. Sie nickte. Doch davon, mir das Informationsheftchen zu reichen, musste ich sie überzeugen: Mehrmals fragte sie nach, ob ich mir sicher sei. Schließlich gab sie mir die Broschüre. Ich blätterte – und siehe da: Das erste Fallbeispiel für die Inanspruchnahme einer Patientenverfügung drehte sich um eine 30-jährige Frau.

Die Papiere konfrontierten mich mit harten Fragen:

  •     Nach wie vielen Monaten des Komas oder Wachkomas soll die Verfügung gelten?
  •     Wie viel Zeit soll verstreichen, bis Maschinen abgestellt werden?
  •     An welchem Ort will ich sterben? Zu Hause?
  •     Oder soll es doch lieber im Krankenhaus sein, zwischen Hektik und piependen Geräten?

Am Ende, nach einigen Tagen Grübeln, entschied ich mich fürs Krankenhaus. Ich will nicht in einem Raum sterben, den danach womöglich niemand mehr gerne betritt.

Wenn ich ohne Maschinen nicht mehr überlebensfähig bin, sollen sie nach sechs Monaten abgestellt werden. Warum sechs? Keine Ahnung. Fünf schienen zu wenig. Acht zu viel. Ein halbes Jahr kann man Angehörigen vielleicht zumuten. Oder?

All das einzutragen fiel mir schwer, bevor ich die Verfügung hatte, hatte ich über meinen bevorzugten Sterbeort nicht nachgedacht. Wie auch, wo ich doch gerade noch joggen war, gleich kochen werde, morgen zur Arbeit muss?

Der Autor Terry Pratchett sagt: "Die meisten Menschen fürchten sich nicht vor dem Tod. Sie fürchten sich vor dem, was davor kommt – dem Messer, dem Schiffsuntergang, der Krankheit, der Bombe."

Genauso geht es mir. Ich glaube nicht an Hölle, Wiedergeburt oder Verdammnis. Wovor also Angst haben, außer davor, wie ich sterbe? Und eben davor, sich falsch zu entscheiden, für den Sterbeort oder den Zeitpunkt des eigenen Todes?
Ich diskutierte über all das mit meiner Familie.

Mama sagte, sie sei froh. "Ich glaube, dass eine Patientenverfügung die Sache für Angehörige erheblich erleichtert. Ich stelle es mir schrecklich vor, in einer ohnehin schon schwierigen Situation Entscheidungen für meine Familienmitglieder treffen zu müssen, von denen ich womöglich nicht weiß, ob sie gewünscht sind."

Sie selbst hat auch eine Verfügung. Und erst neulich wurde sie, wegen einer anstehenden Operation, sogar danach gefragt. Überhaupt kein schönes Gefühl, sagte sie da. "Aber keine Verfügung zu haben wäre noch komischer." Mein Mann meinte, er finde meine Entscheidung richtig. Er sei wohl derjenige, den meine Verfügung am meisten betreffen wird, sagte er. Wir sind verheiratet, meine Eltern wohnen 500 Kilometer weit weg. Würde mir jetzt, hier, was passieren, wäre Tim dankbar, dass ich ihm eine oder mehrere schwere Entscheidungen abgenommen habe, sagte er. In der Broschüre gab es dann auch noch den Punkt "Begleitung und Beistand". Wer soll dabei sein, wenn die Geräte abgeschaltet werden?

Vielleicht würde ich meine Angehörigen kaum wahrnehmen, aber wahrscheinlich würden sie mich kurz vor dem Tod beruhigen. Ich werde sie brauchen. Gleichzeitig will ich niemanden zwingen, an meinem Sterbebett zu sitzen. Und wahrscheinlich sind die, die mich begleiten wollen, ohnehin da. Ich notierte: Wer im Moment meines Todes zu meiner Familie und meinen Freunden gehört, darf dabei sein – und ich möchte keinen kirchlichen Beistand, da ich Atheistin bin. Dann ging es noch um die Organspende. Den Ausweis dazu habe ich schon. Ich möchte alle Organe spenden, außer meine Haut, meine Augen und die Lippen, damit ich noch ein Gesicht habe, wenn Menschen sich von mir verabschieden. In die Verfügung trug ich genau das noch mal ein.

Kurz vor dem Ende der Erklärung gab es dann noch ein Problem. Ich sollte eine Ärztin meines Vertrauens angeben. Aber wer soll das sein? Die, die mich zu jung hielt, um diese Unterlagen ausfüllen zu können? Meiner aktuellen Ärztin vertraue ich gar nicht. Ich nahm mir vor, diesen Punkt später nachzutragen. Fürs Erste unterschrieb ich. Die Patientenverfügung soll nun bis zu meinem Ende gelten. Sie liegt auf meinem Schreibtisch, wo sie jeder finden kann. Doch was, wenn ich mich in manchen Punkten irgendwann umentscheide? Vielleicht will ich in 22 Jahren doch lieber zu Hause sterben, nicht mehr im Krankenhaus? Für diese Fälle gibt es auf dem letzten Papier sechs Linien für Unterschriften. Das soll Änderungswünsche gewährleisten, die mit einer neuen Unterschrift besiegelt werden können. Mir gibt das Sicherheit.

Mit der Verfügung fühle ich mich besser als ohne, so viel kann ich sagen. Trotzdem bin ich froh, dass man sich mit ihr auch ein paar Gedanken weniger machen muss.

Es war notwendig, sich mit dem Tod zu befassen, aber auch schwer. In den vergangenen Tagen dachte ich so viel nach über Leben und Sterben, über mein Alter, darüber, wie jung ich bin, was Jungsein für mich bedeutet, wie meine Verwandten wohl damit umgehen würden, wenn ich jetzt sehr krank werden würde.

Ich habe meine Unterschrift gesetzt – ich hoffe, es dauert noch sehr lange, bis jemand sie braucht.
Was ist eine Patientenverfügung?

Darunter versteht man eine Willenserklärung einer Person – für den Fall, dass sie in medizinischen Notfallsituationen ihren Willen nicht mehr erklären kann. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: "Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger (...) schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende (...) ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen." (§ 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB) Außerdem: "Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden."