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07.05.2020 11:25 Alter: 4 yrs
Kategorie: Blog

Sorge tragen für ein nicht anfechtbares Testament


Die Lebensdauer der Menschen in Deutschlande erhöht sich beständig. Ältere Frauen und Männer können ihren Lebensabend genießen, im eigenen Zuhause oder viel auf Reisen; ehrenamtlich engagiert, im Kreis von Freunden oder der Familie.

Leider steigt mit wachsendem Alter  auch die Gefahr an einer dementiellen Erkrankung. Demenz ist der Überbegriff für verschiedene Krankheiten. Auswirkung ist der Abbau der geistigen Fähigkeiten, Vergesslichkeit, Verwirrtheit, Veränderung der Persönlichkeit und zu guter Letzt der Abbau von Körperfunktionen.

Wenn Menschen im Alter sich mit dem Verfassen ihres letzten Willens beschäftigen und ein Testament aufsetzen ist der wichtige Faktor für die Umsetzung die Testierfähigkeit des Erblassers und der Erblasserin. Testierfähigkeit meint: der Verfasser und die Verfasserin können die Tragweite ihrer Entscheidung ermessen und die Auswirkungen ihrer persönlichen und Wirtschaftlichen Folgen überblicken.

Wer also das Verfassen des letzten Willens lange bewegt und zwischenzeitlich an Demenz erkrankt, ist nicht mehr im vollen Umfang testierfähig und so kann es passieren, dass das Testament anfechtbar wird.

Grundsätzlich ist dies auch eine Vorsichtsmaßnahme beziehungsweise eingebaute Hürde, dass Menschen mit dementieller Erkrankung nicht Opfer von Personen werden, die die Erkrankung zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen werden.

Allerdings kann es auch bedeuten, dass Familienangehörige, die sich mit dem Pflichtteil nicht abfinden wollen, dass Testament zugunsten der Personen, die sich intensiv um die Erblasser gekümmert haben, anfechten.

Auch das Widerrufsrecht ist davon betroffen. Testamente, die in gesunden Zeiten verfasst wurden, können nicht widerrufen werden, wenn eine Testierfähigkeit nicht mehr vorliegt.

Was ist zu tun, damit der letzte Wille wirklich zum Tragen kommt? Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Attest oder Gutachten durch einen Arzt kann die Testierfähigkeit belegen. Dies sollte dann dem Testament beigelegt werden.

Wenn Sie Ihr Testament bei einem Notar, einer Notarin verfassen und hinterlegen, ist die Testierfähigkeit gleichzeitig bestätigt, denn dies gehört zu den Aufgaben  des Notars, der Notarin.

Die größte Sicherheit bietet sich darin, den letzten Willen rechtzeitig zu verfassen, also in Zeiten, in den Sie noch aktiv am Leben teilnehmen und sich daraus  kein Verdacht an einer dementiellen Erkrankung ergeben kann.