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< Justizministerin mahnt: Kümmert Euch rechtzeitig um einen Betreuer!
04.09.2018 11:00 Alter: 6 yrs
Kategorie: Blog

Mit digitalem Nachlass umgehen


ngo:dialog. Am 12. Juli 2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass Erben auch den Zugriff auf die Social-Media und E-Mail-Accounts von Verstorbenen erhalten. Ein Grund, sich intensiver mit dem Thema digitaler Nachlass zu beschäftigen. Bernd Beder und Christoph Mecking von LEGATUR haben das in einem Gastbeitrag für ngodialog getan. Lesen Sie hier den ganzen Artikel.