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28.06.2018 12:52 Alter: 6 yrs
Kategorie: Blog

Entwurf zur Änderung des Bestattungsrechts


Rundblick: Marco Genthe, Rechtspolitiker der FDP-Landtagsfraktion, hat den Koalitionsentwurf zur Änderung des Bestattungsrechts heftig kritisiert. Vorgesehen ist in dem Papier, dass es in Niedersachsen vor der Freigabe der Beerdigung reichen soll, wenn ein Arzt den Tod des Menschen festgestellt hat. „Ich bin dafür, dass verbindlich ein zweiter Arzt nachschauen sollte – so wie es auch in Bremen vorgesehen ist“, sagte Genthe. Die Gefahr, dass ein Mord unentdeckt bleibe, da ein unerfahrener Arzt die Unnatürlichkeit des Todes nicht erkenne, sei sonst zu groß. Außerdem kritisierte Genthe am Entwurf, dass die Große Koalition mehrere Freiheiten im Bestattungsrecht nicht zulassen wolle – etwa die Möglichkeit, Teile der Totenasche aus der Urne zu entnehmen und in einen Diamanten einzufügen. Viele Niedersachsen würden heute ihre Toten schon in Holland verbrennen lassen, sich die Urnen dann schicken lassen und diese beispielsweise im eigenen Garten bestatten, was nach niedersächsischem Recht weiterhin nicht erlaubt sein soll. Gegenüber dem ersten Entwurf des neuen Bestattungsrechts hatten SPD und CDU in der Landtagsberatung mehrere Änderungen vorgenommen: Die Beerdigung ohne Sarg, etwa im Tuch, soll doch nicht erlaubt werden, die Umbettung von Urnen soll auch nicht erleichtert werden. Die ärztliche Leichenschau in Krankenhäusern wurde strenger geregelt, denn die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf das unselige Wirken des Delmenhorster Krankenpflegers und mutmaßlichen Massenmörders Niels H. Quelle: Rundblick, Politikjournal für Niedersachsen